Our Daily Free Stream: Sa, Raimi - The Evil Dead 1981
Our Daily Free Stream: Sam Raimi - The Evil Dead (1981). Unser
ehemaliger Kollege Thomas Groh schreibt in der taz: Spekulationenüber
Gewaltexzesse Warum enthält der Staat seinen mündigen Bürgernin Zeiten
des Internet-streamings fiktionale Filme vor? Und wie fühlt sich der
Reizdes Verbotenen an? Gedanken anlässlich eines Gerichts-beschlusses
zurHorrorlegende„Tanz der Teufel“. An sich eine lapidare Meldung: Nach
Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten ist der Horrorfilm „Tanz der
Teufel“ nicht mehr länger nach § 131 StGB (Gewaltverherrlichung)
beschlagnahmt. Da dieses De-facto-Totalverbot vom Tisch ist, bietet sich
dem Rechteinhaber Sony nun die Möglichkeit, bei der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Indexstreichung des 1981
entstandenen, 1984 erstmals per Gerichtsbeschluss eingezogenen Films zu
beantragen. Einer rechtlich sicheren Veröffentlichung des Films stünde
im absehbaren Erfolgsfall nichts mehr entgegen. Auch im Fernsehen könnte
er dann laufen. Als dies vor Kurzem bekannt wurde, kamen manchem
Horrorfan dennoch Tränen der Rührung. Denn das als Spaßprojekt unter
Freunden mit einer 16-mm-Kamera im Wald realisierte Langfilmdebüt des
heute längst in Hollywood angekommenen Regisseurs Sam Raimi genoss in
Deutschland infolge seiner Zensurgeschichte lange Legendenstatus: Seine
angeblichen Gewaltexzesse waren Gegenstand zahlreicher
Schulhofspekulationen. Klandestin kursierende Videokopien der x-ten
Generation galten als Trophäen mit dem Ruch des Verbotenen. Sie zeigten
den Film zwar farbentgeättigt und verrauscht; doch die angestachelte
Fantasie setzte dies erst richtig in Gang. Demgegenüber tritt heute eher
der Charme des Handgemachten zutage; der Atmosphäre des (im Übrigen von
Coen-Bruder Joel Coen montierten) Splatterklassikers tut dies keinen
Abbruch. Vor diesem Hintergrund wirkt das lange währende staatliche
Totalverbot nur noch absurder, als es eh schon ist, wenn ein Staat
seinen mündigen Bürgern fiktionale Werke begütigend vorenthält: Das
heutige Kino ist längst viel drastischer und realistischer – mitunter
schon ab FSK 16. Für die Fans ändert sich eh nichts: Sie haben den Film
längst zu Hause – illegal aus dem Netz oder als Sammleredition,
importiert etwa aus Österreich, wo es eine ähnliche Verbotspraxis nicht
gibt und DVD-Labels an deutschen Kunden gut verdienen. Auch auf gängigen
Online-Videoportalen ist der Film im Nu zu finden. Die sehr deutsche,
sehr bürokratische Praxis des Indizierens und Beschlagnahmens ist in der
heutigen Medienkultur so possierlich und anachronistisch wie eine
Videokassette, kostet aber viel Steuergeld, das woanders besser
aufgehoben wäre. War die BPjM für die Videokinder der 1990er noch der
Gottseibeiuns, ist sie heutigen Kids wahrscheinlich kaum mehr ein
Begriff. Im Zeitalter niedrigschwelliger Zugänglichkeiten hat sie auf
deren Medienkonsum keine Auswirkung. Dass Sony in Sachen „Tanz der
Teufel“ plötzlich rege wird, dürfte handfeste Gründe haben: Im September
nimmt Amazon die Serie „Ash vs Evil Dead“ ins Streamingangebot auf.
Deren zehn Episoden bilden nach zwei Kinosequels den bereits vierten
Teil von „Tanz der Teufel“ und für Sony wohl Anreiz genug, um beim
Amtsgericht wegen alter Geschichten anzuklopfen. (Quelle:
http://www.taz.de/!5330205/) (Wir stellen nicht den Film, nur den link
zur Verfügung) (Bild:
https://thatwasabitmental.files.wordpress.com/2011/01/evildead1.jpg)
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